Was kosten die Parktickets?

Dass es ab 2018 Parkgebühren in allen öffentlichen Tiefgaragen und auf einigen Stellflächen geben wird, steht fest. Darüber haben sich alle Fraktionen außer der WiN nach gut zweijährigem Ringen geeinigt. „Doch nun hat die FDP plötzlich wieder Diskussionsbedarf“, ärgert sich Peter Holle, verkehrspolitischer Sprecher der CDU. „Am 8. Mai haben wir im Hauptausschuss einen Prüfauftrag auf Kostenabschätzung gestellt, da uns die Gebühren des von der Verwaltung vorgelegten Konzeptes zu hoch und unzumutbar für die Bürger erscheinen“, erklärt Tobias Mährlein von der FDP. Zwei Euro pro Tag, zehn Euro in der Woche und 40 Euro im Monat sollen die Tickets für städtische Tiefgaragen in Norderstedt-Mitte und Garstedt sowie für den Parkplatz hinterm Rathaus kosten – außer sonn- und feiertags. „Während ein Monatsticket in Hamburg lediglich 20 Euro und ein Jahresticket 200 Euro kostet, kämen Norderstedter auf stattliche 480 Euro pro Jahr. Das ermuntert Dauerpendler nicht unbedingt zum Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr“, betont Mährlein. Während das Norderstedter Modell rund 175000 Euro Jahreseinnahmen aus Parkgebühren generiert würde, stünden nach der Hamburger Variante nur rund 5000 Euro gegenüber, „aber schließlich geht es um die Lenkung des Verkehrs und nicht um das Füllen des Stadtsäckels“, so der FDPler. Er befürchtet, dass die P+R-Anlagen leer bleiben und stattdessen Wohnstraßen vollgeparkt werden. Die Rechnung kann CDU-Mann Holle nicht nachvollziehen: „In Hamburg werden Jahrestickets durch den HVV quersubventioniert – das ist in Norderstedt nicht umsetzbar. Im übrigen muss die Stadt für die Sanierung einiger Anlagen rund 1,1 Millionen Euro aufwenden, die durch Nutzungsentgelte erwirtschaftet und nicht von allen Steuerzahlern getragen werden könnten.“

 

Info:

Am TaLa-Treff, am Harksheider Markt, am Glashütter Markt, am Schmuggelstieg, in der Ulzburger Straße sowie in der Rathausallee von der Moorbek-Passage bis zur Ulzburger Straße soll zwischen 8 und 18 Uhr eine zweistündige Parkscheibenregelung gelten. Der Parkplatz am Stadtpark bleibt zeitlich unbegrenzt und gebührenfrei.