Langenhorn „Wir fühlen uns im Stich gelassen und nicht ernst genommen“, klagen die Mitglieder der Initiative Holtkoppel 100. Seit Jahren prangern sie die Lärmbelastung durch Motorräder und getunte Autos an, die auf der Zufahrt zum beliebten Aussichtspunkt und Café „Coffee to fly“ vor allem nachts kräftig Gas geben.
Hoffnung hatten sie auf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung gesetzt, die eine temporäre Sperrung als Lärmschutz vorsieht. „Die Novelle ist seit dem 28. April 2020 in Kraft, doch passiert ist seitdem nichts“, moniert die Initiativen-Sprecherin. Sie vermutet, dass „irgendjemand nicht will, dass sich hier etwas ändert.“ Dabei hätten sich bereits diverse Vertreter aus Politik und Verwaltung ein Bild von der Lage gemacht. „Auch der neue Leiter des Bezirksamts Hamburg-Nord, Michael Werner-Boelz, saß bei mir im Garten und hörte die motorisierten Besucher, die mit über 90 dB unterwegs sind – in einer Tempo 30-Zone!“
Entsprechende Piktogramme auf der Straße und Parkverbotsschilder scheinen kaum Wirkung zu haben. „Unsere Töchter wachen nachts weinend von dem Krach auf“, berichtet ein junges Ehepaar, das vor einem halben Jahr ein gut gedämmtes Haus gebaut hat. Die Polizei würde zwar Streife fahren und hätte „halbherzig“ vor einer Fahrbahnverschwenkung geblitzt, „aber warum sind die Messergebnisse unter Verschluss?“, fragt Martina Schenkewitz, die als SPD-Bezirksabgeordnete die Bürger unterstützt.
Auf Wochenblatt-Nachfrage schreiben Bezirksamt als auch Polizeipressesprecher Rene Schönhardt unisono: „Derzeit werden Möglichkeiten eines Verkehrsversuchs rechtlich als auch tatsächlich geprüft. Allerdings setzt die Straßenverkehrsordnung solchen Versuchen auch nach der Novelle sehr enge Grenzen.“ Und die Behörde für Inneres und Sport ergänzt: „Wir sind bestrebt, die Prüfung schnellstmöglich abzuschließen und im Rahmen des Runden Tisches über das Vorgehen zu berichten.“ Einen Termin allerdings gäbe es noch nicht.
Für Bewegung sorgt vielleicht ein aktueller Beschluss des Bundesrates – der sieht dringenden Handlungsbedarf, zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen.