LANGENHORN 45 Erbbaupächter in der Fritz-Schumacher-Siedlung gehen auf die Barrikaden, denn die Stadt Hamburg will die zumeist Ende diesen Jahrzehnts auslaufenden Verträge generell nur noch bis zum Jahr 2069 verlängern.
„Eine Laufzeit von maximal 40 Jahren ist viel zu kurz“, kritisiert Jan Reher, Sprecher der Interessengemeinschaft (IG) der Erbbaupächter der Fritz-Schumacher-Siedlung. Um ihre Häuser, für die der Denkmalschutz viele kostenträchtige Auflagen bereithält, zu sanieren und in Schuss zu halten, sei viel Geld nötig. „Bis zu 600000 Euro für eine kleine Doppelhaushälfte ist keine Seltenheit“, weiß Reher. In der Regel bestehen Banken allerdings darauf, dass Darlehen zehn Jahre vor Auslauf des Erbpachtvertrages zurückgezahlt werden. „Doch kurze Erbpacht-Laufzeiten verhindern, dass sich die Investitionen lohnen und führen zu schlechten Kreditkonditionen“, so Reher.
Diese böse Erfahrung hat auch Jule Warnke gemacht. Vor einem Jahr hat sie ein Haus in der Straße Wattkorn gekauft. „Dach, Heizung, Dämmung – alles muss neu, doch 200 Kreditinstitute haben die Finanzierung wegen der kurzen Erbbaulaufzeit abgelehnt.“ Ihr blieb nur, einen deutlich teureren Konsumentenkredit aufzunehmen, um vorerst Rohrleitungen und Elektrik erneuern zu können.
Die Stadt hat rund 4400 Grundstücke im Bereich Wohnen und Gewerbe im Erbbaurecht vergeben – in der Regel für 75 Jahre. Das bedeutet, das Grundstück bleibt im Besitz der Stadt, während die Immobilie dem Pächter gehört – ein Modell, das auch weniger Betuchten ermöglicht, ein Häuschen zu haben.
Aktuell liegt der Pachtzins, der sich anhand des Bodenwertes berechnet, bei 1,3 Prozent pro Jahr. Das entspricht für ein typisches Grundstück in der Siedlung im Wert von 400000 Euro einer Jahrespacht von 5200 Euro.
Neben der IG der Erbbaupächter gibt es auch die Genossenschaft der Fritz-Schumacher-Siedlung, die rund 2000 Bewohner und 660 Wohneinheiten vertritt. Mit ihr hatte die Stadt Hamburg den bis 2050 laufenden Mietvertrag Anfang 2024 vorzeitig bis 2080 verlängert, plus einer Option bis 2090. „Wegen Planungssicherheit für die Genossenschaft, die auch für die Investition in die energetische Infrastruktur notwendig ist“, wie die Finanzbehörde auf Nachfrage mitteilt.
Jan Reher und seine Mitstreiter fordern ebenfalls für eine langfristige Planungssicherheit eine Laufzeit von mindestens 80 Jahren oder Möglichkeiten zum Kauf. „Nur so können wir unsere schöne Siedlung erhalten.“
Finanzsenator Dressel zeigt Gesprächsbereitschaft und von seiner Behörde heißt es: „Es wird geprüft, ob Ausnahmetatbestände geschaffen und zu Gunsten der Erbbaurechtsnehmer aktiviert werden können.“